AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Steinreinigung Grimm

Inhaber: Leon GrimmAnschrift: Alte Meierei 2, 24814 Sehestedt

1. Einbeziehung

1.1 Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Firma Steinreinigung Grimm (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „AN“) und deren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ oder „AG“) über die Erbringung der Dienstleistungen Steinreinigung, Fassadenreinigung, Dachreinigung, Dachbeschichtung und Graffitientfernung. Die AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

1.2 AGB des AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn der AN diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.


2. Schriftform

Verträge kommen ausschließlich schriftlich zustande. Aufträge bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch den AN. E-Mail und Messenger erfüllen die Schriftform.


3. Pflichten des Auftragnehmers

3.1 Vertragsart und Leistungsumfang

Die Verträge über die genannten Dienstleistungen sind Dienstleistungsverträge und keine Werkverträge. Geschuldeter Erfolg ist die fachgerechte Durchführung der vertraglich vereinbarten Reinigung und Pflege nach dem Stand der Technik. Optische und farbliche Einheitlichkeit ist kein geschuldeter Erfolg.

3.2 Geeignete Beschaffenheit der Flächen / Rücktrittsrecht

Die zu reinigenden Flächen müssen für die jeweilige Reinigungsart geeignet sein. Der AN ist nicht verpflichtet, die Beschaffenheit der Flächen vor der Durchführung der Arbeiten zu prüfen. Stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, dass die Flächen ungeeignet sind, kann der AN vom Vertrag zurücktreten.

3.3 Rückstände und Verschmutzungen

Bei unseren Reinigungsarbeiten können Verschmutzungen an Fenstern, Türen und sonstigen Bauteilen des Gebäudes entstehen. Die Reinigungsarbeiten hinterlassen zudem unvermeidbare Rückstände von Fassadenschutz- und Reinigungsmittel sowie Wasserflecken. Die Entfernung von vorstehenden Verschmutzungen und Rückständen ist vom AN nicht geschuldet. Dem AG obliegt es, diese Rückstände und Wasserflecken frühestmöglich, d.h. sofort am Tag der Beendigung der Reinigungsarbeiten bzw. am darauffolgenden Tag, auf eigene Kosten vollständig zu entfernen. Schäden, die durch eine verspätete Reinigung durch den AG eintreten, fallen ausschließlich dem AG zu Lasten. Der AN haftet hierfür nicht, es sei denn, er hat es unterlassen den AG auf seine Reinigungspflicht gesondert und ausdrücklich hinzuweisen. Als ausdrücklicher Hinweis genügt eine entsprechende Erklärung im Angebot oder der Auftragsbestätigung des AN oder ein mündlich erteilter Hinweis durch einen Mitarbeiter des AG im Rahmen der durchgeführten Reinigung.


4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Zugang und Vorbereitung

Der AG hat freien Zugang zu den zu reinigenden Flächen sowie zu Wasser- und Stromanschlüssen sicherzustellen. Alle Fenster, Türen und sonstigen Öffnungen müssen geschlossen sein. Mangelhafter Zugang oder Versäumnisse können zum Rücktritt des AN führen.

4.2 Abdichtung und Undichtigkeiten

Der AG ist verpflichtet, das Gebäude ausreichend abzudichten. Schäden durch Undichtigkeiten sind vom AN ausgeschlossen.

4.3 Bereitstellung von Wasser und Strom

Der AG stellt kostenfrei Wasser und Strom (220 Volt) zur Verfügung.

4.4 Flächenangaben

Die Flächenangaben des AG werden als verbindlich angesehen. Nachträgliche Änderungen zu Ungunsten des AN sind ausgeschlossen. Größere als vereinbarte Flächen werden nachberechnet.


5. Ereignisse Höherer Gewalt und Betriebsstörungen

Ereignisse höherer Gewalt wie Streiks, Naturkatastrophen, Krieg oder Betriebsstörungen befreien den AN für die Dauer der Störung von seinen vertraglichen Pflichten.


6. Abnahme

Die Abnahme erfolgt mündlich oder schriftlich nach Durchführung der Arbeiten. Verweigert der AG die Abnahme trotz Aufforderung, gelten die Leistungen als mängelfrei abgenommen.


7. Vergütung

Die vereinbarte Vergütung ist nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen fällig.


8. Haftung und Haftungsbegrenzung

8.1 Verschuldensgrad

Der AN haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Für leichte Fahrlässigkeit und Folgeschäden besteht keine Haftung.

8.2 Schäden durch Reinigungsmaßnahmen

Für Schäden durch unvermeidbare Reinigungsrückstände oder durch Verschulden des AG, wie offene Fenster, Türen oder unzureichende Abdichtung, haftet der AN nicht.

8.3 Farbunterschiede und Oberflächenschäden

Optische Veränderungen durch die Reinigung, insbesondere bei eingefärbten oder gestrichenen Flächen, sind unvermeidbar und stellen keinen Mangel dar.


9. Verjährung

Ansprüche wegen Mängeln oder Schadensersatz verjähren nach einem Jahr ab Abnahme. Diese Frist gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.


10. Garantie und Gewährleistung

Die Firma Steinreinigung Grimm garantiert dem Auftraggeber für eine Dauer von 3 Jahren ab Durchführungsdatum eine algen- und pilzfreie Fassade, sofern der Auftrag mit dem Desinfektions-Langzeitschutz durchgeführt worden ist.

Eine Verlängerung auf 5 Jahre Garantie wird gewährt, wenn nach 3 Jahren der Auftraggeber die Steinreinigung Grimm kostenpflichtig beauftragt die Fassade zu inspizieren und bei Bedarf eine Nachbehandlung mit  Desinfektions-Langzeitschutz für die zu behandelnden Fassadenflächen in Auftrag gibt. Die Auftragserteilung muss bis spätesten zum 10ten Tag nach Ablauf der 3 Jahre Garantie erfolgen. Eine Nachbehandlung muss nicht unbedingt notwendig sein, bzw. alle Fassadenflächen betreffen, sondern kann auch eventuell nur für eine oder einzelne Fronten der Hausfassaden notwendig sein. Da in der Regel nur der Desinfizierende Langzeitschutz aufgetragen und auch nur die zu behandelnden Flächen in Rechnung gestellt werden, sind die Kosten hier überschaubar und in der Regel gering.

Ausgenommen von der Garantie ist Algen- und Pilzwachstum, das auf falsches Lüftungsverhalten, Spritzwasser vom Boden, Spritzwasser von direkt an der Fassade angrenzenden Gegenständen (zum Beispiel Mülltonnen, Blumentöpfen, etc.), Gieß- und Fließwasser an Balkonen, bauliche Mängel (zum Beispiel: zu kurze Fensterbänke, Tropfkanten, zu kurzen Dachüberstände) oder durch die Beschattung von Pflanzenbewuchs (Bäume, Büsche usw.) zurück zu führen ist.


11. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten gilt das sachlich und örtlich zuständige Gericht in Schleswig-Holstein als vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.


12. Schlussbestimmungen

Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Die Überschriften dienen lediglich der Übersicht und haben keinen Einfluss auf die Auslegung.